Allgemeine Verkaufsbedingungen
für den Einzelhandel
Meyer Medical GmbH
Ursulinenstraße 63a – D-66111 Saarbrücken
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
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Alle Vereinbarungen, Zusicherungen, Nebenabreden sowie Änderungen der Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen bzw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Angebot
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Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Ohne eine Annahme der Bestellung durch uns in vorbezeichneter Weise kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Frist beginnt mit der Entgegennahme der Bestellung des Kunden durch uns oder unseren Handelsvertreter zu laufen.
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Sollte der Bestellung des Bestellers ein Angebot von uns vorausgegangen sein, so ist dieses freibleibend.
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Änderungen und Abweichungen von der bestellten Ware bleiben dem Verkäufer vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand keine für den Besteller unzumutbaren Änderungen erfährt. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns aufgrund der Lieferung von Waren, die gegenüber der Bestellung zumutbare Änderungen aufweisen, sind ausgeschlossen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen – Mahngebühr
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltender Mehrwertsteuer.
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Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bereits jetzt wird vereinbart, dass bei Lieferung auf Nachnahme oder Vorkasse keinesfalls Skonto gewährt wird.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Wir behalten uns vor, die Lieferung der bestellten Waren in folgenden Fällen per Nachnahme-Barzahlung oder gegen Vorkasse vorzunehmen:
a) der Besteller kauft zum ersten Mal bei uns.
b) der Besteller hat bei vorangegangenen Geschäften das vereinbarte Zahlungsziel überschritten. -
Zur Einkauflimitermittlung werden Bonitätsinformationen durch externe Dienstleistungsfirmen wie z.B. Creditreform, D&B oder Hermes Kreditversicherung eingeholt. Der Kunde stimmt ausdrücklich dieser Auskunftseinholung entsprechend der aktuellen Fassung des BDSG zu.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Aufgrund dieser Regelung ist ein Abzug ohne eine zuvor erstellte Gutschrift nur zulässig, wenn der Gegenanspruch entsprechend vorstehender Regelung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
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Für jede erforderliche Mahnung behalten wir uns vor, einen Betrag in Höhe von 4,00 € in Rechnung zu stellen.
§ 4 Teillieferung – Gefahrübergang – verzögerte Abnahme- Abnahmeverpflichtung bei unerheblichen Mängeln - Lieferfristen
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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
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Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
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Lieferungen sind, auch wenn sie unerhebliche und damit genehmigungsfähige Mängel aufweisen, vom Besteller entgegen zu nehmen.
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Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
§ 5 Rechte bei Mängeln
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Handelt es sich beim Besteller um einen Kaufmann i.S. von § 1 HGB, muss dieser seinen ihm nach den § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen sein, um Rechte wegen Mängeln geltend machen zu können.
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Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
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Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigungen der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich das Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
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Die Einsendung von mangelhafter Ware ist nur nach Erteilung einer Retourennummer zulässig. Wir sind nach Aufforderung verpflichtet, eine solche Retourennummer unverzüglich zu erteilen.
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Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsbeschädigung oder Verlust des Lebens des Vertragspartners.
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Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
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Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Besteller regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Unsere Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln beträgt 2 Wochen, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam i.S. v. § 218 BGB, wenn die Gewährleistungsrechte des Bestellers nach § 5 Ziffer 8 S. 1 verjährt sind.
§ 6 Gesamthaftung
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Eine weitergehende Haftung als in § 5 Abs. 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
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Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
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Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 8 Verwendungsbeschränkung der gelieferten Ware; Kundenkreisbeschränkung; Vertragsstrafe
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Der Besteller wird die Ware aus unserem Sortiment ausschließlich von uns beziehen. Wir beliefern nur ausgewählte Einzelhändler – d.h. keine reinen Internet-Händler –, deren Ladenlokale nach Ausstattung, Geschäftslage, Aufmachung der Präsentationsfläche, räumlicher Großzügigkeit, Schaufenster, Auftreten und Beratungsleistung des dort beschäftigten Personals, Außenwerbung und sonstigem vorgehaltenem Sortiment dem gehobenen Image der vertriebenen Markenartikel entsprechen müssen. Daher darf der Besteller die aufgrund seiner Bestellung gelieferten Waren grundsätzlich nur in den in der Bestellung bezeichneten und von uns schriftlich genehmigten Ladenlokalen zum Verkauf anbieten oder sonst wie ausstellen. Der Besteller wird aktiv keine Geschäfte mit Kunden auf vorgelagerter oder gleicher Marktstufe (Großhändler, Zwischenhändler und andere Einzelhändler) abschließen. Der aktive Vertrieb an diese Kundengruppen, welche wir uns ausschließlich vorbehalten, ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
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Der Besteller wird etwaige von ihm registrierte und/oder genutzte Domains oder Seiten und Präsentationen auf elektronischen Marktplätzen (wie etwa ebay) informativ gestalten, stets mit uns vor Ausführung abstimmen und auf unser Verlangen die Gestaltung durch Übersendung von aussagekräftigen Dokumenten nachweisen. Der Besteller hat dabei die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Impressumspflicht einzuhalten und uns die Einhaltung auf Verlangen nachzuweisen. Die Namen, unter denen der Besteller auf elektronischen Marktplätzen auftritt (wie etwa ebay-Namen) wird er uns unverzüglich mitteilen. Die Abstimmungs- und Mitteilungspflichten entfallen nicht dadurch, dass der Besteller diese durch anderweitige Gestaltungen wie etwa hintereinander geschaltete links oder den Einsatz von dritten Personen zu umgehen sucht.
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Verstößt der Besteller gegen die in diesem § 8 vereinbarten Verpflichtungen, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro fällig. Waren der von uns vertriebenen Marken, die nicht von uns im EWR in den Verkehr gebracht wurden gelten als Falsifikate. Ein Verkauf dieser Waren führt ebenfalls zu einer Vertragsstrafe. Eine Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche – deren Geltendmachung wir uns daneben vorbehalten – angerechnet. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass infolge seines Verstoßes gegen die Verbote ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Wir sind im Falle des Verstoßes gegen das Verbot dieses § 8 berechtigt, nach unserer Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Auslieferung von noch ausstehenden Teillieferungen zu unterlassen.
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Dem Besteller ist bekannt, dass die ihm gelieferten Waren in einer für den Kunden nicht erkennbaren Art markiert werden, um die Einhaltung dieser Verbote zu überprüfen.
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Im Hinblick auf die Regelungen dieses § 8 lösen diese Verkaufsbedingungen sämtliche vorhergehenden anderen Vereinbarungen ab und ersetzen diese.
§ 9 Stornogebühr
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Für den Fall, dass die Ware aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, nicht angenommen oder nicht ausgeführt wird, sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Der Besteller verpflichtet sich für den Fall der Stornierung, an uns eine pauschale Gebühr von 40 % des Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen, wobei dem Besteller der Nachweis offen bleibt, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Das gleiche gilt, falls aufgrund eines Stornobegehrens des Bestellers zwischen ihm und uns ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
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Soweit ein Auftrag nicht gemäß Ziffer 1 storniert bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, hat der Besteller nicht angenommene oder retournierte Ware, die mangelfrei ist, trotz der Rücksendung in voller Höhe zu bezahlen. Die Aufbewahrung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
§ 10 Abtretungsverbot
Soweit es sich nicht um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt, sind die Rechte des Bestellers aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer Zustimmung übertragbar, insbesondere abtretbar.
§ 11 Geschützte Marken und Logos
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Der Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung befugt, die geschützten Logos und Marken der ihm gelieferten Brillen außerhalb der gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise zu verwenden.
§ 12 Datenschutz
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Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Firmen- und personenbezogenen Daten in einer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort
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Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Saarbrücken Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) und des UN-Kaufrechts.
Stand 04/2019